EU AI Act Schulungspflicht: was Artikel 4 verlangt

Was Artikel 4 des EU AI Act zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden vorschreibt, wen es betrifft und wie Unternehmen die Pflicht erfüllen.

von Elias Mahdavi · Veröffentlicht am · 9 Min.

EU AI Act Schulungspflicht: was Artikel 4 verlangt

Die Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme im beruflichen Kontext bedienen oder nutzen – unabhängig von der Risikoklasse des eingesetzten Systems.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen – seit dem 2. Februar 2025 geltendes Recht.
  • Betroffen sind alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme bedienen oder nutzen, nicht nur IT- oder Data-Science-Teams.
  • Der EU AI Act nennt keine feste Stundenzahl – entscheidend ist ein nachweisbar „ausreichendes“ Kompetenzniveau je nach Rolle und Kontext.
  • Nachweisbarkeit ist der eigentliche Prüfstein: Teilnahmedokumentation, Inhalte und Wiederholung zählen mehr als eine einmalige Einführungsveranstaltung.
  • Sieben konkrete Schritte führen von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Aktualisierung der Schulung.

Inhaltsverzeichnis

Was schreibt Artikel 4 des EU AI Act vor?

Artikel 4 verlangt wörtlich, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Das ist der amtliche Wortlaut aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Drei Formulierungen darin sind für die praktische Umsetzung entscheidend. „Nach besten Kräften“ bedeutet keine pauschale Erfüllung durch eine einmalige E-Mail mit Nutzungshinweisen, sondern eine dokumentierte Anstrengung. „Ausreichendes Maß“ ist bewusst kein starrer Stundenwert, sondern hängt laut Erwägungsgrund 20 der Verordnung von technischem Wissen, Erfahrung, Ausbildung und dem konkreten Einsatzkontext der jeweiligen Person ab. Und „andere Personen, die in ihrem Auftrag“ tätig sind, schließt ausdrücklich auch externe Dienstleister und Freelancer ein, die mit unternehmenseigenen KI-Systemen arbeiten.

EU AI Act Schulungspflicht: was Artikel 4 verlangt — schema

Wen betrifft die Schulungspflicht nach Artikel 4?

Betroffen sind alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme im beruflichen Kontext bedienen oder deren Ergebnisse nutzen – nicht nur Entwicklerinnen und Entwickler oder die IT-Abteilung. Wer in der Personalabteilung ein Bewerbermanagement-Tool mit KI-Funktion nutzt oder im Marketing regelmäßig mit einem Sprachmodell arbeitet, fällt ebenso unter die Pflicht wie ein Data-Science-Team.

Die Pflicht trifft formal zwei Rollen: Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, und Betreiber, die KI-Systeme im eigenen Unternehmen einsetzen. Die meisten mittelständischen Unternehmen sind in erster Linie Betreiber – sie kaufen oder lizenzieren KI-Systeme, statt sie selbst zu entwickeln. Auch als reiner Betreiber entfällt die Pflicht dadurch nicht: Sie verlagert sich nur auf die Frage, ob das eigene Personal ausreichend geschult ist, um die eingesetzten Systeme sachgerecht zu nutzen.

Ein häufiges Missverständnis lohnt sich hier auszuräumen: Artikel 4 unterscheidet nicht danach, ob ein Unternehmen KI-Systeme „aktiv“ oder nur „gelegentlich“ nutzt. Wer auch nur ein einziges KI-gestütztes Tool im festen Arbeitsalltag einsetzt – ein Schreibassistent, eine automatisierte Übersetzungsfunktion, ein Analyse-Tool – hat für die damit befassten Personen dieselbe Pflicht wie ein Unternehmen, das KI in großem Umfang einsetzt. Der Unterschied liegt nicht darin, ob geschult werden muss, sondern darin, wie umfangreich diese Schulung angemessen ausfällt.

Die folgende Übersicht ordnet typische Rollen im Unternehmen der Frage zu, ob sie unter die Schulungspflicht fallen und welche Inhalte für sie im Vordergrund stehen sollten:

RolleBetroffen?Typischer Schulungsinhalt
Geschäftsführung / ManagementJaHaftungsrisiken, Aufsichtspflicht, Zusammenspiel mit NIS2-Pflichten
IT- und Data-Science-TeamsJaTechnische Grenzen der Systeme, Risikoklassifizierung, Modellauswahl
Fachabteilungen (Marketing, HR, Vertrieb)JaSichere Nutzung freigegebener Tools, Umgang mit Daten in Prompts
Kundenservice mit KI-gestützten ToolsJaGrenzen automatisierter Antworten, Eskalationswege bei Fehlern
Externe Dienstleister und FreelancerJa, sofern sie unternehmenseigene KI-Systeme nutzenUnternehmensspezifische Richtlinie, Datenumgang
Mitarbeitende ohne jeglichen KI-ZugriffAktuell neinEntfällt, bis ein Tool für ihre Rolle freigegeben wird

Wer zusätzlich unter NIS2 registrierungspflichtig ist, kennt eine ähnliche Logik bereits: Artikel 20 der NIS2-Richtlinie verlangt vergleichbare Schulungspflichten für die Unternehmensleitung im Bereich Cybersicherheit. Beide Pflichten lassen sich organisatorisch sinnvoll bündeln, statt sie als zwei getrennte Schulungsprogramme aufzubauen.

In 7 Schritten zur Artikel-4-konformen KI-Schulung

Die folgenden sieben Schritte führen von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Pflege einer Schulung, die im Zweifel auch vor einer Behörde besteht.

1. Bestandsaufnahme: Wer nutzt welche KI-Systeme?

Erfassen Sie, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen tatsächlich genutzt werden und von wem – nicht nur die offiziell freigegebenen, sondern auch die informell verbreiteten. Ohne diese Übersicht lässt sich der Schulungsbedarf nicht seriös einschätzen.

2. Zielgruppen und Kompetenzniveaus differenzieren

Ein Data-Scientist braucht andere Inhalte als eine Person im Kundenservice, die einen Chatbot bedient. Artikel 4 verlangt ausdrücklich, technisches Wissen, Erfahrung und Einsatzkontext zu berücksichtigen – ein einziges Schulungsformat für alle wird dem nicht gerecht.

3. Schulungsinhalte konkret festlegen

Decken Sie mindestens drei Bereiche ab: die grundsätzlichen Grenzen von KI-Systemen (etwa Halluzinationen und Fehlerquellen), rechtliche Pflichten (Datenschutz, Urheberrecht) und die unternehmensinternen Regeln aus Ihrer KI-Richtlinie.

4. Format und Frequenz bestimmen

Eine einmalige Einführungsschulung reicht nicht aus. Planen Sie eine Ersteinweisung vor der ersten Nutzung sowie mindestens eine jährliche Auffrischung, angepasst an neue Tools und neue regulatorische Entwicklungen.

5. Durchführung sorgfältig dokumentieren

Halten Sie Teilnahmedatum, Inhalte, Dauer und verantwortliche Person schriftlich fest. Diese Dokumentation ist im Streitfall der eigentliche Nachweis, nicht die Erinnerung daran, dass „irgendwann mal geschult wurde“.

6. Verständnis überprüfen, nicht nur Anwesenheit

Ein kurzer Wissenscheck nach der Schulung zeigt, ob die Inhalte tatsächlich angekommen sind. Reine Teilnahme ohne Erfolgskontrolle lässt sich vor einer Behörde nur schwer als „sichergestelltes“ Kompetenzniveau begründen.

7. Regelmäßig aktualisieren

Neue KI-Werkzeuge, neue Risikoklassen im eigenen Einsatz und neue regulatorische Klarstellungen verändern, was „ausreichend“ bedeutet. Eine Schulung, die seit ihrer Einführung unverändert geblieben ist, wird mit der Zeit zur Formalität statt zur echten Kompetenzvermittlung.

Was zählt als ausreichender Nachweis?

Ein ausreichender Nachweis besteht aus drei Elementen: einer dokumentierten Teilnahme, konkreten und rollenspezifischen Inhalten und einer erkennbaren Wiederholung über die Zeit. Eine einzelne, undatierte Präsentationsfolie im gemeinsamen Laufwerk erfüllt keines dieser drei Kriterien zuverlässig.

In der Praxis lässt sich dieser Nachweis erheblich einfacher führen, wenn die Schulung nicht getrennt von der eigentlichen Arbeitsumgebung stattfindet. Die DevKira Academy bettet KI-Kompetenzvermittlung direkt in die tägliche Arbeitsumgebung ein, sodass Teilnahme und Inhalte automatisch mitprotokolliert werden, statt in einer separaten Schulungsplattform zu verwaifen, auf die später niemand mehr zugreift. Ergänzend regelt eine schriftliche KI-Richtlinie, welche Inhalte für welche Rolle verbindlich sind – Schulung und Richtlinie sollten sich inhaltlich decken, nicht widersprechen.

Unternehmen, die zusätzlich prüfen möchten, ob ein eingesetztes KI-System überhaupt in die Hochrisiko-Kategorie fällt, finden die Einordnung in unserem Überblick zu den vier Risikoklassen des EU AI Act – die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt zwar unabhängig von der Risikoklasse, doch der Umfang der sinnvollen Inhalte steigt mit dem Risiko spürbar an.

Der nächste Schritt

Beginnen Sie mit Schritt eins: einer ehrlichen Bestandsaufnahme, welche KI-Systeme heute tatsächlich genutzt werden. Alles Weitere baut darauf auf. In einem Gespräch mit DevKira zeigen wir, wie sich Schulung, Nachweis und die tägliche KI-Nutzung in einer einzigen governten Umgebung statt in drei getrennten Systemen abbilden lassen.

Häufige Fragen zur Schulungspflicht nach Artikel 4

Ist die Schulungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act für alle Unternehmen verpflichtend?

Ja, grundsätzlich für jedes Unternehmen, das KI-Systeme anbietet oder betreibt, unabhängig von der Unternehmensgröße. Der EU AI Act sieht für diese konkrete Pflicht keine Ausnahme für kleine oder mittlere Unternehmen vor, auch wenn der Umfang der angemessenen Maßnahmen von der Unternehmensgröße abhängen kann.

Wie viele Schulungsstunden schreibt Artikel 4 konkret vor?

Keine feste Stundenzahl. Die Verordnung verlangt ein „ausreichendes“ Kompetenzniveau, das je nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext unterschiedlich ausfallen darf und in Erwägungsgrund 20 näher erläutert wird. Entscheidend ist nicht die Stundenzahl, sondern ob eine Person die genutzten KI-Systeme nachweislich sachgerecht einordnen und verwenden kann.

Muss die Schulung extern durchgeführt werden?

Nein. Artikel 4 schreibt keinen externen Anbieter vor – entscheidend sind Inhalt, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation, nicht die Herkunft der Schulung. Viele Unternehmen kombinieren interne Kurzschulungen mit extern eingekauften Inhalten für komplexere oder rechtliche Themen, solange beides gemeinsam dokumentiert und regelmäßig wiederholt wird.

Was passiert, wenn die Schulungspflicht nicht erfüllt wird?

Artikel 4 selbst nennt keine eigene Bußgeldhöhe, doch fehlende KI-Kompetenz wird in der Praxis häufig als Indiz für unzureichendes Risikomanagement gewertet – mit Folgen für andere Pflichten des EU AI Act, deren Verstöße mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden können.

Reicht eine einmalige Einführungsschulung aus?

In der Regel nicht dauerhaft. Neue Tools, neue Risikoklassen im eigenen Einsatz und neue regulatorische Klarstellungen verändern laufend, was als „ausreichend“ gilt. Eine jährliche Auffrischung gilt in der Praxis als sinnvoller Mindeststandard, ergänzt um anlassbezogene Schulungen immer dann, wenn ein neues KI-System eingeführt wird.

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